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HU und AU

Um größtmögliche Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, ist eine regelmäßige Untersuchung des Autos in Deutschland Pflicht. Das Auto muss dazu zu eine Werkstatt, die Haupt- und Abgasuntersuchungen, kurz HU/AU, durchführt. Die Abstände zwischen den Untersuchungen sind klar geregelt. Privat genutzte Pkw müssen 36 Monate nach der Erstzulassung zu einer der offiziellen Prüfstellen von TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS, anschließend dann alle 24 Monate. Mietwagen und Taxis müssen ab der Erstzulassung alle 12 Monate, Motorräder alle 24 Monate durchgecheckt werden.

Voraussetzungen für eine erfolgreiche HU/AU

Bestimmte Voraussetzungen sind notwendig, damit Ihr Auto erneut die Prüfplakette bekommt und Sie mit Ihrem Pkw am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.

So müssen beispielsweise alle Scheiben und Spiegel unbeschädigt sein und Scheibenwischer sowie die Wischanlage einwandfrei funktionieren.

Auch alle Lampen sowie die Kontrollleuchten werden auf ihre Funktion hin überprüft. Sie müssen einwandfrei funktionieren und unbeschädigt sein. Die richtige Einstellung der Scheinwerfer wird ebenso kontrolliert.

Die Batterie muss optimal laufen und die Anschlüsse dürfen nicht oxidiert sein. Auch Hupe und Heizgebläse werden auf fehlerlose Arbeit hin überprüft.

Unverzichtbar natürlich: 100%ig funktionierende Bremsen. Ebenso die Lenkung darf nicht vom Normbereich abweichen.

Am Pkw dürfen nur die in den Fahrzeugpapieren angegebenen Reifen montiert sein. Außerdem müssen Luftdruck und eine Profilstärke von mindestens 1,6 mm stimmen.

Motor, Getriebe, Auspuff, Stoßdämpfer sowie Kraftstoffschläuche und -leitungen werden ebenfalls genauestens kontrolliert. Alles muss sicher befestigt und dicht sein. Rost und Lecke müssen repariert werden, bevor das Auto wieder auf die Straße darf.

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