Pflicht in jedem Auto ist die Parkscheibe. Ob digital oder analog – bei Bedarf muss eine Parkscheibe korrekt eingestellt sein. So wissen Angestellte der Behörde bei einer Kontrolle, wann Sie angekommen sind und wann die jeweils geltende Höchstparkdauer erreicht ist.
Die Parkscheibe bzw. Parkuhr zeigt die Ankunftszeit eines Autos an. Auf dafür vorgesehenen Flächen wird das Auto abgestellt und nach der geltenden maximalen Parkzeit muss es wieder weggefahren werden. Ist das Parken auf den markierten Parkplätzen nicht kostenfrei, müssen an einem Bezahlautomat in der Nähe die entsprechenden Gebühren entrichtet werden. Auch in diesem Fall muss die Parkscheibe im Wagen die korrekte Ankunftszeit anzeigen. Alle exakten Informationen zur Benutzung der Parkscheibe finden Sie im § 13 StVO Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit. Beim Be- und Entladen Ihres Fahrzeugs müssen Sie die Parkscheibe nicht verwenden. Auch mit Parkscheibe niemals zulässig ist das Parken in zweiter Reihe oder im absoluten Halteverbot.
Sicherlich kennt jeder die blauen analogen Parkscheiben, die gut sichtbar in der Windschutzscheibe liegen. Praktischer sind digitale Parkuhren. Diese kompakten Geräte werden direkt hinter der Frontscheibe angeklebt und können dort verbleiben, selbst während der Autofahrt.
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